Baurecht für die Gemeinde
In ihrer letzten Sitzung beschloss die Gemeindevertretung, die Übernahme des Waldstadions vom FC Hard. Damit gehen alle Gebäude einschließlich Tribüne ins Eigentum der Gemeinde über. Gleichzeitig erhält die Gemeinde vom Grundeigentümer, der Linksseitigen Achwurkonkurrenz der Gemeinden Wolfurt, Lauterach und Hard (LAWK) das Baurecht an allen Liegenschaften. Damit wird das Waldstadion einschließlich aller Spielfelder zum selbständigen Vermögensobjekt und als solches ein Bestandteil des Grundvermögens der Gemeinde. Wie der Handballclub für die Sporthalle am See oder der Hundesportverein für die Flächen hinter der Halle wird auch der FC für die Nutzung der Fußballanlage hinkünftig ein Benützungsentgelt an die Gemeinde zu entrichten haben. Die Übernahme der Sportstätte ist also kein Geschenk der Gemeinde an den FC! Vielmehr wird er den anderen Vereinen mit goßflächigen Sportanlagen gleichgestellt. Der Grundsatzbeschluss wurde lediglich im Hinblick auf die Budgetvorbereitungen der Gemeinde und des Vereines, die gleich nach der Sommerpause beginnen werden, gefasst. Die Details des Rechtsgeschäftes werden noch auszuhandeln sein. Mit Sicherheit wird die Gemeinde die Anlage dem Verein nicht zum „Schnäppchenpreis“ abluchsen, aber gewiss auch keinen über dem Marktwert liegenden Preis zahlen. |
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