Mit neuer Energie auf die Kleinen!

Grobe Ungleichbehandlung bei der Betreibung von Forderungen durch die 

Gemeinde

 

Jedes Jahr kommen rund hundert Harder und Harderinnen in die Verlegenheit, dass sie ihre Kanal- oder Wassergebühren nicht bezahlen können. Dabei geht es im Einzelfall nur um Beträge um 20 bis 50 Euro, in wenigen Fällen auch etwas darüber. Grund für den Zahlungsverzug ist durchwegs nicht die Zahlungsunwilligkeit unserer betroffenen Mitbürger, sondern schlicht, dass sie aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, auch nur diesen relativ geringen Gebührenbetrag aufzubringen. Die Folge ist – wie es das Gesetz auch vorsieht – ein gerichtliches Exekutionsverfahren gegen sie.

Nun müsste man meinen, was für die Kleinen mit ihren kleinen Schulden gilt, müsste auch für die Großen gelten – weit gefehlt!

Nach dem Konkurs eines großen Harder Unternehmens vor ein paar Jahren blieb die Gemeinde auf einer Forderung für Wasser- und Kanalgebühren in der Höhe von 51.855,07 Euro sitzen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Eigentümer der betroffenen Liegenschaft, in diesem Fall eine Tochtergesellschaft der insolventen Firma, für die Forderung der Gemeinde. Also wurde ein Rückstandsausweis erlassen, mit dem auf dem vorhandenen Liegenschaftsvermögen in Millionenhöhe ein Pfandrecht eingetragen und damit die Forderung hätte gesichert werden können. Das war es aber auch schon!

Der Gemeindevorstand gab dem Bürgermeister den ausdrücklichen Auftrag, ein Pfandrecht eintragen zu lassen. Dieser Auftrag wurde von der Harder Liste in der Gemeindevertretungssitzung am 21.10.2010 eingemahnt. Trotzdem weigert sich auch der neue Bürgermeister, seinen diesbezüglichen Pflichten nachzukommen. Vielmehr wird mit neuer Energie ein alter Parteikollege geschützt. Einen triftigen Grund dafür, außer dass sein Fraktionskollege und Geschäftsführer der betroffenen Firma wie schon oft baldige Zahlung versprochen hat, konnte Köhlmeier nicht nennen.

 

 

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